Barrierefreiheit ist für viele Websites inzwischen Pflicht – und ein Gewinn für alle: für Ihre Nutzer, Ihr Unternehmen und nicht zuletzt Ihr Google-Ranking.
Ich prüfe Ihre Contao-Website auf Barrierefreiheit, erkläre technische und inhaltliche Hürden – und zeige, wie Sie diese pragmatisch beheben können. Dabei orientiere ich mich an den geltenden Standards (WCAG 2.1 / BITV) und den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt.
Als Entwickler mit Fokus auf Struktur, Klartext und technische Umsetzbarkeit begleite ich Sie dabei – Schritt für Schritt.
Von der Prüfung bis zur konkreten Umsetzung – Sie erhalten nicht nur PDFs, sondern Ergebnisse
Ich biete Ihnen keine Standardlösung von der Stange, sondern eine technische Begleitung, die zu Ihrer Website, Ihrer Zielgruppe und Ihrem Aufwand passt. Vom ersten Check bis zur konkreten Umsetzung bin ich Ihr direkter Ansprechpartner.
z. B. Kontraste, Lesbarkeit, Fokusführung, Struktur & Responsivität
inkl. Prüfbericht, Risikoanalyse & Kategorisierung der Mängel.
z. B. ARIA-Rollen, Alternativtexte, Tastaturnavigation, Formularlogik.
inkl. realistischem Fahrplan zur schrittweisen Umsetzung.
Ich übernehme auf Wunsch auch die Anpassungen.
z. B. für öffentliche Auftraggeber, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Warum Barrierefreiheit relevant ist – auch für Ihr Unternehmen
Barrierefreiheit ist keine Frage des guten Willens – sondern eine strategische Entscheidung.
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Gesetzliche Pflicht seit 28. Juni 2025 (BFSG) für viele Unternehmen, Online-Shops & Buchungssysteme
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Bessere Nutzerfreundlichkeit – nicht nur für Menschen mit Einschränkungen
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SEO-Vorteile durch klare Struktur, sinnvolle Inhalte & semantischen Code
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Optimierung für mobile Nutzung & assistive Technologien
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Glaubwürdigkeit & Inklusion gegenüber Kunden, Bewerbern & Partnern
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Technische Robustheit durch klaren Code & bessere Wartbarkeit
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – was Sie wissen müssen
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Websites, Online-Shops und digitale Services barrierefrei nutzbar sein – auch im privaten Sektor. Grundlage ist das BFSG, das EU-Richtlinien in deutsches Recht überträgt.
Wer ist betroffen?
Das BFSG gilt für Unternehmen, über deren Website oder App Verbraucher einen Vertrag abschließen können. Dazu gehören insbesondere:
- Online-Shops und Websites mit Bestellfunktion
- Online-Buchungen, z. B. für Termine, Tickets, Kurse oder Reservierungen
- Websites und Apps von Banken, Telekommunikationsanbietern und Personenverkehrsdiensten
Nicht betroffen sind:
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
- Reine Informationswebsites, über die kein Vertrag abgeschlossen werden kann
- Angebote, die sich ausschließlich an Geschäftskunden richten
Behörden und öffentliche Einrichtungen
Für Behörden, Kommunen und öffentliche Bildungseinrichtungen gilt nicht das BFSG, sondern die BITV 2.0 (Bund) bzw. das jeweilige Landesgesetz zur Barrierefreiheit. Diese Pflicht besteht für Websites bereits seit September 2020.
Ich erkläre Ihnen, was das konkret für Ihre Website bedeutet – verständlich, ohne juristische Fachsprache.
Pragmatisch. Verständlich. Entwicklergeführt.
Barrierefreiheit muss nicht teuer oder kompliziert sein – aber sie muss ernst genommen werden.
Ich unterstütze Sie dabei, das Thema sinnvoll in Ihre Website zu integrieren. Nicht mit 80-seitigen Reports, sondern mit konkreten Handlungsempfehlungen, sauberer Umsetzung und dem technischen Verständnis, das es dafür braucht.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Barrierefreiheit.
Nein. Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025 für Online-Shops, Buchungsstrecken und andere Online-Dienstleistungen für Verbraucher. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Bilanzsumme.
Das hängt stark vom Ist-Zustand ab. Kleine Maßnahmen sind oft schnell umgesetzt – größere Eingriffe plane ich mit Ihnen realistisch.
Ich berate dazu und liefere Empfehlungen für Layout, Export & Nachbearbeitung – optional auch durch Partner.
Ein erster Schnellcheck liegt bei 399,– €, ein vollständiger Audit mit Maßnahmenplan ab 899,– €. Umsetzung nach Aufwand.